VERSICHERUNGSRECHT
SOZIALRECHT
KOSTEN
Fortbildungssymbol DAV

Kostentransparenz ist eine wichtige Voraussetzung für eine
vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Grundsätzlich richtet sich mein Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Um dem tatsächlichen Arbeitsaufwand und Ihrem Einzelfall gerecht werden zu können,
möchte ich mit Ihnen eine individuelle Vergütungsvereinbarung abschließen. Der
Stundensatz und der Arbeitsumang werden dabei im Voraus festgelegt.

Mandatenfreundliche Lösungen sind entscheidend.
So werde ich auch dann für Sie tätig, wenn Sie mittellos sind. In solchen Fällen
übernimmt der Staat die Kosten der Beratung und der Prozessführung.